Leitlinie zur Gebärmutterentfernung: Leider ohne Patientenbeteiligung

Leitlinie zur Gebärmutterentfernung: Leider ohne Patientenbeteiligung

Cordula Mühr (Ärztin M. Sc. PH, AKF) hat zu dem Beitrag “Hysterektomie bei benignen Erkrankungen der Gebärmutter” von Prof. Dr. med. Klaus J. Neis, PD Dr. med. Wolfgang Zubke, PD Dr. med. Mathias Fehr, Prof. Dr. med. Thomas Römer, Prof. Dr. med. Karl Tamussino, Dr. med. Monika Nothacker in Heft 14/2016 nachfolgenden  Disskussionsbeitrag beim Deutschen Ärzteblatt eingereicht.

Die vorgestellte S3-Leitlinie wurde bedauerlicherweise ohne Beteiligung von Patientinnen verfasst (1). Dies erklärt möglicherweise, warum die Indikation zur Gebärmutterentfernung selbst – unabhängig von der Methode – in der Leitlinie weder explizit problematisiert noch als Qualitätsziel formuliert wird. Das ist unverständlich angesichts der Tatsache, dass

  • Gebärmutterentfernungen in Deutschland häufiger durchgeführt werden als in anderen Ländern – nahezu jeder 6. Frau im Alter von 18 bis 79 Jahren wird der Uterus entfernt, die höchsten Fallzahlen finden sich bei den 45- bis 50-Jährigen (2).
  • konstant erhebliche soziale (3) sowie regionale Versorgungsvarianzen auf Bundesland- und Kreisebene (4) bekannt sind.

Regionale und soziale Versorgungsvarianzen lassen grundsätzlich Qualitätsmängel in der Indikationsstellung vermuten. Rund die Hälfte der Hysterektomien in Deutschland wird wegen Uterusmyomen durchgeführt, obwohl bekannt ist, dass die hierdurch verursachten Beschwerden im Verlauf der Menopause zumeist auch ohne Operation nachlassen.

Ein Organverlust ist für die betroffene Frau oft von einschneidender Bedeutung, deshalb sollte eine Gebärmutterentfernung stets gut begründet und nur nach sorgsamer gemeinsamer Abwägung mit der Patientin erfolgen. „Shared decision Making“ (SDM; partizipative Entscheidungsfindung) war das Motto der diesjährigen EbM-Jahrestagung in Köln und ist insbesondere bei elektiven, präferenzsensiblen Eingriffen wie der Entfernung der Gebärmutter bei gutartigen Erkrankungen von zentraler Bedeutung. Dennoch wird SDM in der aktuellen Leitlinie nicht als zwingende Empfehlung für den Versorgungsalltag formuliert, stattdessen soll nur „im Idealfall“ die Frau selbst entscheiden, welche Therapiemöglichkeit am besten zu ihr und ihrer Lebenssituation passt.Angesichts dieser Leerstellen in der Leitlinie bleibt zu hoffen, dass gesundheitspolitisch die Chance genutzt wird, Frauen im Vorfeld von elektiven Gebärmutterentfernungen als Regelleistung das geplante Zweitmeinungsverfahren anzubieten.

1. Neis KJ, Zubke W, Fehr M, Römer T, Tamussino K, Nothacker M: Clinical practice guideline: Hysterectomy for benign uterine disease. Dtsch Arztebl Int 2016; 113: 242–9 VOLLTEXT
2. Statistisches Bundesamt: DRG-Statistik – 2013, GBE des Bundes 01/2014, OECD 2014.www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Krankenhaeuser/FallpauschalenKrankenhaus2120640137004.pdf?__blob=publicationFile (last accessed on 17 August 2016).
3. Prütz F, von der Lippe E: Hysterektomie. In: Robert Koch-Institut Berlin (ed.): GBE kompakt 5(1). https://edoc.rki.de/series/gbe-kompakt/5–1/PDF/1.pdf (last accessed on 23 August 2016).
4. Bertelsmann Stiftung 2015 (ed.): Faktencheck Gesundheit – Regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung im Zeitvergleich.www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_VV__FCG_Regionale_Unterschiede__2015.pdf (last accessed on 23 August 2016).

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