Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen: Für die Streichung des § 219a StGB!

Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen: Für die Streichung des § 219a StGB!

Gegen die Frauenärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer fand am 14.06.2019 im Berliner Amtsgericht Tiergarten der Prozess wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB statt. Es war der erste Prozess nach der gesetzlichen Neuregelung im Februar 2019 zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch. Auf ihrer Website geben sie an, dass sie medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Daraufhin zeigte ein Abtreibungsgegner sie an.

Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer wurden zu Geldstrafen in Höhe von je 20 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt. Die Verteidigung hattte Freispruch gefordert und den § 218a scharf verurteilt.

Die Ärztinnen kündigten an, dass sie berufen wollen und wenn nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen werden.

Der unsägliche Kompromiss, den die Koalition von CDU und SPD vor wenigen Monaten verabschiedet hat, schützt Ärzt*innen also keinesfalls, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen. Denn die gesetzliche Neuregelung erlaubt nur die Information, dass sie die Leistung eines Schwangerschaftsabbruchs anbieten, nicht aber, in welcher Form.

Damit verstößt der § 219a gegen das Recht auf Selbstbestimmung, die Patientenrechte, das Recht auf Informationsfreiheit und das Recht auf freie Berufsausübung der Ärzt*innen.

Ein Bündnis von Frauenorganisationen organisierte eine Protestkundgebung vor dem Amtsgericht „Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen – Für die Streichung des § 219a StGB!“ mit Redebeiträgen u.a. von: Bundesverband pro familia, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), Ärzt*innen Pro-Choice, Medical Students für Choice Berlin. Auch die Berliner Ärztekammer Ärztekammer Berlin kritisierte das Strafverfahren gegen zwei Berliner Gynäkologinnen. Der AKF hatte sich auch in einer Stellungnahme im Februar 2019 gegen den § 219a ausgesprochen und im April 2019 in einem breiten Bündnis gegen den § 219a protestiert.

Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – § 219a StGB aufheben!

Fotogalerie

Prozess gegen Bettina Gaber und Verena Weyer

Pressemeldung

Gemeinsame Pressemeldung zur Kundgebung

 

 

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