Zur IGeL „Gender-Test“ in der Schwangerenvorsorge: „Leon oder Lena? Einfach – Frühzeitig – Risikolos – 99% zuverlässig – mit Geld-zurück-Garantie: Der Gender-Test“

Zur IGeL „Gender-Test“ in der Schwangerenvorsorge: „Leon oder Lena? Einfach – Frühzeitig – Risikolos – 99% zuverlässig – mit Geld-zurück-Garantie: Der Gender-Test“

„Leon oder Lena? Einfach – Frühzeitig – Risikolos – 99% zuverlässig – mit Geld-zurück-Garantie: Der Gender-Test“: Mit diesen Worten wirbt die PlasmaGen AG auf ihrer Homepage für den von ihr angebotenen „Gendertest“ (der kein Gender-Test, sondern ein Sex-Test ist, da er das biologische und nicht das soziale Geschlecht untersucht). Unterstützt wird sie in ihrer Werbung von – zumindest Teilen – der Ärzteschaft, die auf der Website https://www.aerztlichepraxis.de/rw_2_ZiBB_Suche.htm auf den Test als „Top- IGeL für die gynäkologische Praxis“ hinweist.

Die PlasmaGen AG macht sich die wissenschaftliche Erkenntnis zunutze, dass wenige Wochen nach der Empfängnis die DNA des Ungeborenen
im Blut der Mutter nachweisbar ist. Findet sich in ihrem Blut das Y-Chromosom, ist sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit wenigstens einem Jungen schwanger. Fehlt das Y-Chromosom, kann davon ausgegangen werden, dass der Fötus oder die Föten weiblich sind.

Mit einer kleinen mütterlichen Blutprobe von 2 ml kann ab der 8. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung das Geschlecht des Kindes bestimmt werden. Empfohlen wird der Test von PlasmaGen als zusätzliche Maßnahme neben der regulären medizinischen Vorsorgeuntersuchung. Anhand der Blutprobe wird im Labor der PlasmaGen AG 2 bis 8 Tage nach Proben- und Geldeingang das Geschlecht des Kindes festgestellt. Das Ergebnis soll, so sichert sich die PlasmaGen verbal ab, aus „Respekt vor dem Leben“ erst ab der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden, um so einen
Schwangerschaftsabbruch aufgrund eines unerwünschten Geschlechts auszuschließen.

Als weiteren positiven Effekt des Tests führt PlasmaGen ins Feld, dass mit diesem zum Patent angemeldeten molekulargenetischen Test auch
Überträgerinnen von X-chromosomalen Erkrankungen bei weiblichen Föten die Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie erspart werden könne. Offen bleibt, wie die Eltern bei einem möglichen positiven Testergebnis aufgefangen und beraten werden sollen.

Schmackhaft gemacht werden Test und die 149 Euro Eigenleistung den werdenden Eltern mit dem Hinweis, dass sie sich so frühzeitig um passende Namen und passende Babyartikel für die geschlechtsspezifische Babywelt kümmern können. Ein Blick ins Internet zeigt in den entsprechenden
Foren durchaus Interesse an diesem Test und die Bereitschaft zusätzlich Geld dafür auszugeben. Begründet wird dort der Griff nach dem Test überwiegend mit dem Wunsch nach einem bestimmten Geschlecht und weniger mit einer allgemeinen Neugier.

Auch Gesundheitszentren für Migrantinnen und Migranten sehen die Gefahr der Geschlechterselektion, da in vielen Regionen mit ausgeprägt patriarchalen Strukturen nach Geschlecht selektiert wird, vor allem, wenn eine Familie schon mehrere Mädchen hat. Da der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche straffrei ist, kann es sehr erwünscht sein, in dieser Zeitspanne das Geschlecht des Kindes zu erfahren und damit die Möglichkeit zu haben ein unterwünschtes Geschlecht abzutreiben oder die erwünschte Geschlechtermischung bei mehreren Kindern mit zu bestimmen.
Aufgrund des ökonomischen Interesses auf der einen Seite und des Informationsbedürfnisses mit unbekanntem Hintergrundmotiv auf der anderen Seite besteht durchaus die Gefahr, mit der Möglichkeit der frühen Geschlechterselektion einen weiteren Schritt hin zum perfekt geplanten Baby zu machen.

Da niemand kontrolliert, wann die Eltern das Geschlecht mitgeteilt bekommen, ist die Möglichkeit gegeben, den Test zur Geschlechterselektion zu nutzen. Der AKF sieht keinen Nutzen sondern die Gefahr des Missbrauchs durch die Geschlechtsbestimmung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen und eine Ausweitung der Pränataldiagnostik zum Schaden des Ungeborenen.

Der AKF fordert deshalb ein gesetzliches Verbot von Tests zur Geschlechtsbestimmung ohne medizinische Notwendigkeit vor Ablauf der Frist eines
straffreien Schwangerschaftsabbruchs.

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