Papier ist geduldig – Forderungen zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Prävention und Gesundheitsförderung

Papier ist geduldig – Forderungen zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Prävention und Gesundheitsförderung

Das neue Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG)

Berlin, 01.12.2015

Papier ist geduldig – Der AKF stellt Forderungen zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Prävention und Gesundheitsförderung auf

§ 2b SGB V:
“Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.”
§ 20 (1):
“Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie ge-schlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen.”

Wir begrüßen, dass im neuen Präventiongsgesetz (PrävG) der geschlechtsspezifische Blick auf Prävention und Gesundheitsförderung eingefordert wird. Wir wissen aber auch durch langjährige Erfahrungen, dass Papier geduldig ist. Deshalb geht es jetzt darum, durch konkret festgelegte Regelungen den Anspruch des Gesetzes auch umzusetzen.

Dazu fordern wir folgende Maßnahmen:

  1. Alle Gremien und Gruppen, die für Entwicklung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene verantwortlich sind, müssen geschlechterparitätisch besetzt sein. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz ist zu beachten.
  2. Wir fordern die Ernennung einer Genderbeauftragten für Prävention, mit Beteiligungs-, Vorschlags-, Berichts- und Rederecht, dem Recht der Überprüfung aller Berichte im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Gendergerechtigkeit. Auf Länderebene sind die Gleichstellungbeauftragten in die Arbeit einzubeziehen.
  3. Frauen(gesundheits)projekte (z.B. BAG der kommunalen Frauenbüros, DF, AKF, FFGZ, Selbstorganisationen der Migrantinnen und von Frauen mit Behinderungen) müssen mit beratender Stimme in die Arbeit der Gremien einbezogen werden.
  4. In die vorgeschlagenen Gesundheitsziele sollen frauenspezifische Thematiken aufgenommen werden. Das vom Kooperationsverbund gesundheitsziele.de erarbeitete weitere Gesundheitsziel “Gesundheit rund um die Geburt” muss in den vorliegenden Katalog aufgenommen werden. Wir schlagen zusätzlich das Gesundheitsziel “Gewaltfreie Lebenswelten für Frauen und ihre Kinder schaffen” vor.
  5. Genderwissenschaftliche Perspektiven und Erkenntnisse müssen durchgängig einbezogen werden: z.B. in die Nationale Präventionsstrategie, die bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen, die Landesrahmenvereinbarungen, in das Berichtswesen und die Modellprojekte.
  6. Alle Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung müssen genderspezifisch gestaltet werden und zum Abbau sozialer Ungleichheiten beitragen. Die jeweiligen Lebensphasen der Zielgruppen sind zu berücksichtigen. Die Angebote müssen frei von soziokulturellen, räumlichen und kommunikativen Barrieren sein.
  7. Für die vorgesehenen Modellvorhaben (§ 20g) schlagen wir vor, Projekte mit wissenschaftlicher Begleitung zum Zugang zu sozial benachteiligten Frauen und Mädchen zu vergeben. Angemessene Angebote sind mit Beteiligung der Zielgruppe zu entwickeln und durchzuführen.

Download

Forderungen zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Prävention und Gesundheitsförderung (pdf)

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