Der AKF setzt sich für einen zeitgemäßen Mutterschutz ein

Der AKF setzt sich für einen zeitgemäßen Mutterschutz ein

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht für die laufende Legislaturperiode eine Reform des Mutterschutzgesetzes vor. Ziel ist es, für einen umfassenden Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie zu sorgen. Dazu sollen die mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz angepasst werden. Der AKF fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, diesem Anspruch durch die in Gang gesetzte Novellierung des Mutterschutzrechts gerecht zu werden. Die Chance muss genutzt werden, ein zeitgemäßes, an den technischen, medizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasstes, um zusätzliche Präventionspflichten und den Schutz vor struktureller Benachteiligung gestärktes und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitertes Mutterschutzrecht zu schaffen.

Denn schwangere und stillende Frauen und ihr (ungeborenes) Kind haben Anspruch auf bestmögliche Bedingungen für Sicherheit und Gesundheit. Und: Schwangere Frauen und stillende Mütter haben auch Anspruch auf die größtmögliche Teilhabe an der Erwerbsarbeit und an sozialen Chancen. Diesen beiden Ansprüchen muss das Mutterschutzrecht gleichermaßen gerecht werden.

Die realen Arbeitsbedingungen von Frauen müssen sich in einem neuen Mutterschutzgesetz abbilden

Das Mutterschutzgesetz als einer der wichtigsten Bausteine des deutschen Arbeitsschutz- und Arbeitsrechts dient den Interessen einer besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppe. Es leistet seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Gesundheit der schwangeren und stillenden Beschäftigten. Doch nach über sechzig Jahren ohne nennenswerte Änderungen ist die Reform des Mutterschutzgesetzes überfällig!
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes bilden die veränderten Arbeitsbedingungen heutiger Beschäftigungsverhältnisse und die mit der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in einem segregierten Arbeitsmarkt verbundenen neuen Belastungsformen nicht mehr ab. Die unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungswege und die vielfältigen Beschäftigungsformen von Frauen und Mädchen sind vom Mutterschutz nicht hinreichend erfasst – auch Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen, Frauen in flexiblen Arbeitsformen und selbstständige Frauen gehören dazu. Nur gleiche Rechte für alle Frauen können Diskriminierung wirksam verhindern. Insbesondere die psychosozialen Belastungen heutiger Dienstleistungsberufe finden im derzeitigen Mutterschutz keine Berücksichtigung. Frauen sind überwiegend in „frauentypischen“ Berufen und Branchen wie dem Sozial- und Gesundheitswesen, im Einzelhandel, im Bereich Nahrung und Gaststätten tätig. In diesen Branchen sind sie überproportional psychischen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt.

Mutterschutz ist ein Kernthema der Vereinbarkeits- und Gleichstellungsdebatte

Mutterschutz ist kein Frauenthema, das nur in die Sprechstunde der Gynäkologin gehört. Mutterschutz ist ein Kernthema der Vereinbarkeits- und Gleichstellungsdebatte: Im Umgang mit Schwangeren zeigt sich zum einen, wie familienfreundlich eine Gesellschaft wirklich ist. Zum anderen werden in diesen neun Monaten die Weichen dafür gestellt, ob eine Frau wieder in ihren Beruf zurückkehrt, wie lange die Pause bis dahin sein wird und ob sie anschließend im gleichen Umfang oder reduziert arbeiten wird, möglicherweise nur noch auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Diese individuell getroffenen Entscheidungen wirken sich in gravierender Weise auf weibliche Lebensverläufe aus und begründen das durchschnittlich niedrigere Einkommen von Frauen. „Die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen führen in mehrfacher Hinsicht zu Lohneinbußen bei Frauen”, heißt es im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2011. Zum einen werde der berufliche Aufstieg – verbunden mit höheren Gehältern – erschwert. Zum anderen sinken durch Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen bezogen auf das ganze Leben das Gesamteinkommen und damit die Rentenansprüche.

Ein Mutterschutzrecht für gleichberechtigte berufliche Teilhabe und Gesundheitsschutz ist überfällig

Der AKF begrüßt die Reform des Mutterschutzrechts: Damit wird die Chance ergriffen, das deutsche Mutterschutzrecht an den verfassungs- und europarechtlich vollzogenen Leitbildwechsel anzupassen und ein nationales Mutterschutzrecht zu etablieren, das der gleichberechtigten beruflichen Teilhabe ebenso Rechnung trägt wie dem Gesundheitsschutz schwangerer und stillender Beschäftigter und deren (ungeborener) Kinder am Arbeitsplatz.

Mehr zum Thema

Was heißt denn hier Mutterschutz?!: Eine gemeinsame Veröffentlichung von DGB, AKF, Arbeitnehmerkammer Bremen und Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG)

Download der AKF-Stellungnahme

Der AKF setzt sich für einen zeitgemäßen Mutterschutz ein (pdf)

Spenden

Für unsere Arbeit und den Einsatz für mehr Frauengesundheit brauchen wir Ihre Unterstützung!

Jetzt spenden

Mitmachen

Unterstützen Sie unsere Ziele als Mitglied in einer starken Gemeinschaft!


Mitglied werden

Newsletter

Der AKF Newsletter informiert mehrmals im Jahr über Termine und aktuelle Themen rund um die Frauengesundheit.

Anmelden

Kontakt


Bundesallee 42
10715 Berlin

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr
Tel.: 030 – 863 933 16
Mobil: 01511 8998285
E-Mail: buero@akf-info.de