Offener Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer: Zugang zu Information statt “zentrale Liste”
Verschiedene Ärztekammern haben in den vergangenen Jahren bereits die Abschaffung der Strafbarkeit von sachlicher Information zu Schwangerschaftsabbrüchen gefordert. So kollidiere das Verbot von sachlicher Information etwa aus Sicht der Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer im Februar 2018 mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frauen.
Auch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg als Vertretung aller Hamburger Ärztinnen und Ärzte forderte die Politik auf der Webseite von Präsident Montgomery unter der Überschrift “Information über Schwangerschaftsabbrüche ist notwendig” bereits auf, den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) zu streichen.
Das sehen wir aus frauenorientierter Perspektive im AKF auch so. Doch ausgerechnet der Präsident der Bundesärztekammer warb kurz vor den Abstimmungen im Bundesrat lt. FAZ für eine “Kompromisslösung”. Präsident Frank Ulrich Montgomery schlug demnach eine “zentrale Liste“ vor, in der Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen, verzeichnet sein sollen. (s. dazu FAZ v. 19.04.2018 Ärztepräsident wirbt für Liste mit Abtreibungsärzten, Anmerkung des AKF: diffarmierende unzutreffene Verkürzungen wie “Abtreibungsärzte” lehnen wir im AKF grundsätzlich ab.)
Der AKF ist auch gegen eine solche Liste, die das Problem des Informationszugangs für Frauen nicht löst, und hat sich deswegen mit einem offenen Brief an Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery gewandt. Es ist unbedingt notwendig, Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und dessen Durchführung für Interessierte und Betroffene leichter zugänglich zu machen, auch über ärztliche Websites! Dies haben wir auch dem Präsidenten der Bundesärztekammer mit “Offenem Brief” vom 23. April 2018 mitgeteilt.
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Offener Brief zu § 219a an den Präsidenten der Bundesärztekammer (pdf)