Legale Frauengesundheitsinformation zum legalen Schwangerschaftsabbruch, jetzt
Solidarität mit den angeklagten Ärztinnen – § 219a StGB streichen
Berlin, 23.08.2018
Presseinformation
Am 29.8.2018 findet in Kassel der Prozess gegen die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus vor dem Amtsgericht Kassel statt. Am 6.9.2018 wird vor dem Gießener Landgericht der Berufungsprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel verhandelt. Die Ärztinnen sind Mitglieder im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), einem bundesweiten Netzwerk.
Der AKF solidarisiert sich mit den nach § 219a StGB angeklagten Ärztinnen und spricht sich entschieden gegen ihre Kriminalisierung aus. Anlässlich dieser Prozesse ruft der AKF dazu auf, dass sich Bürgerinnen und Bürger, wie auch PolitikerInnen dafür einzusetzen, den § 219a abzuschaffen.
Gesundheitsinformation zum Schwangerschaftsabbruch und Information zu Leistungsanbietern sind keine Werbung. Das elementare Recht von Frauen auf vollständige, gesundheitsbezogene Information wird bis heute durch den § 219a verhindert.
„Dieses Recht auf Information muss selbstverständlich auch für sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über den straffreien Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Internetseite gelten“, so Sylvia Groth, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. „Frauen müssen auch solche Informationen erhalten, die ihnen erlauben, unter behandelnden ÄrztInnen wählen zu können.“
Der AKF beteiligt sich an den Kundgebungen an den Prozesstagen:
29.8.2018, 8.15h, vor dem Amtsgericht Kassel, Haupteingang, Frankfurter Str. 9, 6.9.2018, 8.15h, vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15.
Neben Transparenten, die die Forderungen des AKF unterstützen, tragen Frauen auf den Kundgebungen rote Kutten und grüne Halstücher. Rote Roben sind zum Symbol bei Frauenprotesten in den USA, Australien und Argentinien geworden, nach dem Roman von Margaret Atwood, Report einer Magd (1985) und dessen Verfilmung (2017). Grüne Halstücher sind in Argentinien das Sinnbild des Kampfes der Frauen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch.
Nähere Informationen zum Thema: https://www.akf-info.de/portal/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Sylvia Groth, Mitglied des Vorstands, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V., Email: groth@akf-info.de
Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) ist der größte Zusammenschluss von unabhängigen Frauengesundheitsorganisationen im deutschsprachigen Raum. Der AKF organisiert Hebammen, Ärztinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen, Heilpraktikerinnen, in den Pflegeberufen Tätige, Selbsthilfe und Gesundheitswissenschaftlerinnen, vereint Berufsverbände und Organisationen, Frauenberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und Selbsthilfeverbände und vertritt die Interessen von Frauen als Patientinnen, als Expertinnen und als Bürgerinnen. Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. ist anerkannt gemeinnützig und besteht seit 1993.
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Presseinformation: Legale Frauengesundheitsinformation zum legalen Schwangerschaftsabbruch, jetzt (pdf)
Wegbeschreibung: Amtsgericht Kassel (pdf)
Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Gesundheitsinformation zum Schwangerschaftsabbruch und zu Leistungsanbietern, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sind keine Werbung. Das elementare Recht von Frauen auf vollständige, gesundheitsbezogene Information wird bis heute durch den § 219a im Strafgesetzbuch (StGB) verhindert.
In unseren Videointerviews “Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch” sprechen Frauen als Expertinnen in eigener Sache und Ärztinnen beziehen Stellung. Hier geht es zu den Videointerviews …